HICO Group GTCs

General Terms & Conditions 

Die "HICO Group" bietet ihre Leistungen und Lieferungen über zwei Gesellschaften an:

1. HICO Group AG, Schweiz

2. HighCoordination GmbH, Deutschland

Sie können unseren Angeboten entnehmen, welche der beiden Gesellschaften für die Vertragsbeziehung mit Ihnen zuständig ist. Untenstehend finden Sie die jeweiligen AGB der einzelnen Gesellschaften.


1. Allgemeine Geschäftsbedingungen der HICO Group AG

§ 1 Geltungsbereich und Umfang

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Ihnen und der HICO Group AG, Hauptstrasse 157, 8272 Ermatingen, insbesondere den Abschluss, den Inhalt und die Durchführung von Informatikdienstleistungen sowie die Lieferungen von Softwarelizenzen.

Wir behalten uns das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern; es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Annahme unserer Offerte gültigen AGB. Einzelvereinbarungen, die wir mit Ihnen abschliessen, haben Vorrang vor den vorliegenden AGB. Ihre eigenen AGB sowie abweichende oder entgegenstehende AGB finden im Verhältnis zwischen Ihnen und uns keine Anwendung und werden hiermit ausdrücklich wegbedungen.

§ 2 Hinweis vor Offertannahme

Bitte lesen Sie diese AGB mit den nachfolgenden Bestimmungen sorgfältig durch, bevor Sie unsere Offerte annehmen oder eine Vereinbarung mit uns unterzeichnen. Mit der Annahme unserer Offerte oder Unterzeichnung unserer Vereinbarungen erklären Sie sich mit den Bestimmungen unserer AGB sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden. Sie bestätigen zudem ausdrücklich, dass Sie berechtigt sind, rechtsverbindliche Verträge für sich selbst und/oder für Dritte (z.B. Ihren Arbeitgeber, den Dienstleistungsempfänger) abzuschliessen.

§ 3 Vertragsabschluss

Ein Vertrag zwischen uns kommt zustande, wenn Sie mit uns eine individuelle Vereinbarung – ergänzt mit den vorliegenden Bestimmungen – abschliessen. Der Vertrag gilt erst als abgeschlossen, wenn Sie von uns eine Auftragsbestätigung erhalten.

Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass Sie hieraus Rechte gegen uns herleiten können.

§ 4 Unsere Pflichten / unsere Leistung

Wir erbringen unsere Leistungen im vereinbarten Umfang. Massgebend hierfür ist entweder der Leistungsbeschrieb gemäss Offerte bzw. unsere Auftragsbestätigung oder, falls ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen wurde, der entsprechende Vertrag. Anpassungen, seien es Leistungskürzungen, -verlängerungen oder teilweise Annullierungen, sind möglich; wir sind jedoch berechtigt, die uns hieraus entstandenen Kosten und Aufwände vollumfänglich von Ihnen zu verlangen.

Wir verpflichten uns zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der vereinbarten Leistungen. Dabei erbringen wir unsere Leistungen nach bestem Wissen und unter Anwendung unseres Fachwissens und unserer Erfahrung. Wir setzen und fachlich kompetente Mitarbeitende ein und betreuen sowie überwachen diese während der Leistungserbringung. Ein subjektiv erwarteter Erfolgt können wir Ihnen nicht in Aussicht stellen oder garantieren.

Wir sind berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags oder zur Erbringung der Dienstleistung nach eigenem Ermessen Dritte hinzuzuziehen. In diesem Fall stellen wir sicher, dass die für uns geltenden vertraglichen Pflichten auch für den Dritten verbindlich sind und von diesem eingehalten werden. Den Einsatz von Dritten werden wir Ihnen nach Möglichkeit vorab anzeigen.

Im Falle von Produkten (wie auch bei Dienstleistungen), die Sie bei uns bestellen, stellt deren Abbildung auf unserer Webseite kein rechtlich bindendes Angebot dar. Bei unserer Webseite handelt es sich um einen unverbindlichen Online-Katalog, mithin um einen unverbindlichen Vorschlag, die Produkte/Dienstleistungen bei uns zu bestellen. Wir behalten uns daher das Recht vor, Produkte und Inhalte (bspw. Bilder, Preise, Beschreibungen, etc.) jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Abbildungen, Bilder, Werbung und andere Informationen im Zusammenhang mit unseren Produkten lediglich dem Zweck Ihrer Information dienen; sie sind für uns nicht bindend.

Sie sind zur Umsetzung der von uns erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Sie erkennen an, dass alle Schritte und Massnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihnen unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

§ 5 Mitwirkungspflichten / Ihre Pflichten

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der von Ihnen bereitgestellten Informationen, Unterlagen, Dokumente und/oder Software. Sie sind verpflichtet, uns nach besten Kräften zu unterstützen und alle für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Dokumente und/oder Software rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Hierzu gehört auch das zur Verfügungstellen von Arbeitsräumen und den (ungehinderten und ausreichenden) Zugang zu den notwendigen Lokalitäten und Infrastrukturen.

Sollten Sie Ihre Mitwirkungspflichten nicht erfüllen oder uns falsche oder ungenügende Informationen, Unterlagen, Dokumente und/oder Software zur Verfügung stellen, tragen Sie die daraus entstehenden Konsequenzen. Insbesondere sind Sie verpflichtet, uns für einen eventuell entstehenden Mehraufwand und/oder allfällige Schäden zu entschädigen. Mündliche Instruktionen, die Sie und/oder von Ihnen beauftragte Dritte gegenüber unserem Personal, unseren Dienstleistungserbringern oder von uns beigezogenen Dritten erteilen, können keine Haftung unsererseits begründen. Im Falle solcher Instruktionen stellen Sie uns vollumfänglich von jeglicher Haftung frei.

Die Funktionsfähigkeit der Produkte und der erfolgten Beratungsdienstleistung ist durch Sie mittels einer Abnahmeerklärung zu bestätigen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn die Installation durch uns als beendet erklärt wird, Sie das Produkt/die Produkte in Betrieb nehmen und nicht schriftlich innerhalb von fünf Werktagen fehlende oder unzureichende Leistungen beanstandet. Sie haften uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. Wir sind an verbindliche Lieferfristen und -termine dieser AGB nur gebunden, soweit Sie Ihren Verpflichtungen nachgekommen sind.

§ 6 Leistungsänderungen

Wir bemühen uns, Ihre Änderungswünsche bei der Leistungserbringung, soweit zumutbar, zu berücksichtigen. Sollten sich die gewünschten Änderungen auf die vertraglich vereinbarten Leistungen auswirken, insbesondere auf unseren Aufwand oder den Zeitplan, werden wir vorab eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen oder der Offerte vereinbaren. Dies umfasst insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung gegebenenfalls bereits vereinbarter Termine.

§ 7 Termine

Vereinbarte Termine für die Durchführung der Leistungen werden gemeinsam mit Ihnen festgelegt und in der Offerte und/oder dem Vertrag aufgeführt. Wir behalten uns das Recht vor, einen Termin aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Krankheitsfälle beim Personal, höhere Gewalt etc.) ohne Kosten- oder Entschädigungsfolgen abzusagen oder zu verschieben. In solchen Fällen werden wir Sie unverzüglich informieren.

§ 8 Vergütung und Spesen

Die Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Offerte bzw. Auftragsbestätigung oder des Vertrages. Die Vergütung und die Spesen verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und gegebenenfalls weiterer gesetzlicher Abgaben.

§ 9 Rechnung, Zahlungsbedingungen und Verzug

Nach Abschluss unserer Leistungen / Kauf des Produktes, sofern nicht anders vereinbart, stellen wir Ihnen die Rechnung für die Vergütung sowie für allfällige Spesen und Nebenauslagen ausschliesslich elektronisch per E-Mail zu. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Versand der Rechnung, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Zahlung ist unter Verwendung des Einzahlungsscheins innerhalb der vorgegebenen Frist per Banküberweisung zu leisten.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, neben den gesetzlichen Verzugszinsen auch Mahngebühren in Höhe von CHF 25.00 pro Mahnung zu erheben. Zudem stellen wir Ihnen weitere Kosten, die uns durch das Inkasso (z.B. Beizug eines Inkassounternehmens) entstehen, in Rechnung. Sollte die Einleitung einer Betreibung notwendig sein, erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von mindestens CHF 200.00.

Wir sind berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungsbestimmungen Ihrerseits, die Zahlung zunächst auf die älteste Schuld und zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

Kommen Sie mit der Zahlung von mehr als 25% des Preises (ohne gesetzliche MwSt.) länger als 4 Wochen in Verzug, können wir unbeschadet aller sonstigen Rechte die Hard- und Software zurückfordern und anderweitig darüber verfügen.

§ 10 Versand / Lieferung

Auszuliefernde Programme werden auf im Angebot spezifizierten Datenträgern überlassen. Wir wählen die Versandart und die Art und Weise der Transportverpackung nach pflichtgemässem Ermessen aus. Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Programme einschliesslich Begleitmaterialien an Sie – mit Ausnahme im Falle des Versandes. Bei Versand geht die Gefahr auf Sie über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch uns übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertretenmüssen von uns verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an Sie auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und Ihre Kosten.

Die Produkte / Dienstleistungen, die Sie bei uns bestellen, werden Ihnen je nach Bestimmungsort und Verfügbarkeit innerhalb von 6-8 Werktagen nach Eingang der vollständigen Zahlung oder gemäss Vereinbarung zugestellt. Soweit Produkte / Dienstleistungen bei der Bestellung als «nicht verfügbar» gekennzeichnet sind, werden wir uns bemühen, diese so schnell als möglich zu liefern. Wir setzen alles daran, die angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Wir sind in keinem Fall für Lieferverzögerungen verantwortlich; dies unabhängig deren Ursachen. Sie werden von uns über Lieferverzögerungen unverzüglich per E-Mail informiert.

Dauert eine Lieferverzögerung mehr als 4 Wochen über den ursprünglichen Liefertermin hinaus, sind Sie berechtigt, Ihre Bestellung zu stornieren. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, entgangener Gewinn, etc., sind ausgeschlossen.

Sie sind zur fristgerechten Entgegennahme der Produkte und Dienstleistungen verpflichtet. Sollte die Zustellung der Ware / Annahme der Dienstleistung durch Ihr Verschulden scheitern, können wir vom Vertrag zurücktreten.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Wir bleiben Eigentümerin der bestellten Produkte / Dienstleistungen, bis diese vollständig bezahlt werden. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.

§ 12 Sach- und Rechtsmangel (Gewährleistung)

Wir leisten Gewähr, dass die Produkte den zugesicherten Eigenschaften entsprechen und über keine Mängel verfügen, welche deren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigen.

Sie haben unsere Produkte nach Erhalt unverzüglich auf Richtigkeit, Vollständigkeit und eventuelle Schä-den zu überprüfen. Fehler oder Beschädigungen sind uns innerhalb von 5 Werktagen zu melden. Mängel, die bei einer ordnungsgemässen Untersuchung nicht entdeckt werden konnten und erst später auftreten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Sollten Sie die Produkte nicht prüfen und/oder die Mängel unverzüglich anzeigen, gilt das Produkt als genehmigt, und Sie sind nicht mehr be-rechtigt, Ansprüche gegen uns geltend zu machen.

Sollten die von uns verkauften, neu hergestellten oder zur Nutzung überlassenen Produkte oder Teile davon zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte zum vertragsgemässen Gebrauch nach Massgabe der Leistungsbeschreibungen aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern, können Sie im Rahmen der Haftung für Sach- und Rechtsmängel zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die Produkte sind auch dann nicht als fehlerhaft anzusehen, wenn sie im Wesentlichen mit den Spezifikationen der Dokumentation in ihrer sich auf das betreffende Programm beziehenden Fassung übereinstimmen. Ein Nachbesserungsversuch ist ausgeschlossen, wenn eine Nachbesserung mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden wäre. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich kostenfrei.

Haben Sie die gekauften Produkte nach der Lieferung an einen anderen Ort als Ihren Wohnsitz oder Ihre gewerbliche Niederlassung verbracht, haben Sie, wenn das Verbringen der Produkte nicht ihrem bestimmungsgemässen Gebrauch entspricht, die im Rahmen der Nachbesserung hierdurch bedingten Mehraufwendungen zu tragen.

Ist der Nachbesserungsanspruch ausgeschlossen oder können die Mängel auch durch Nachbesserung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung behoben werden, können Sie die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere die Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen.

Beratungs- und sonstige Dienstleistungen erbringen wir nach bestem Wissen, nach Massgabe des für das jeweilige Programm und der Dienstleistung gegebenen Standards und mit dem Ziel, Ihr Arbeiten mit dem Produkt zu ermöglichen. Eine Garantie für den Erfolg der Dienstleistungen übernehmen wir nicht.

Eine Mängelrüge ist möglichst genau und spätestens innert 5 Werktagen nach Erhalt oder bei Mängel, die bei ordnungsgemässen Untersuchung nicht entdeckt werden konnten, innert 5 Werktagen nach der ersten Fehlfunktion bzw. Fehlermeldung schriftlich unter Angabe der zu der Fehlfunktion führenden Bedienungsschritte geltend zu machen. Eigene Versuche zur Fehlerbeseitigung führen regelmässig zu grösseren Schäden, für die wir nicht haften. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, die auf falsche Handhabung, Bedienung und Eingabe, unsachgemässe Installation oder Benutzung, auf nicht autorisierte Eingriffe in den Sourcecode und durch vertragswidrige Nutzung mit einem nicht freigegebenen Betriebssystem oder anderen Programmen zurückzuführen sind.

Erweist sich der gerügte Mangel als Folge eines vorstehend aufgeführten Umstandes, so haben Sie uns hierdurch verursachten Aufwand nach den entsprechenden Sätzen der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen zu vergüten. Zu der entsprechenden Dienstleistung sind wir jedoch nicht verpflichtet. Dies gilt entsprechend für die Fälle, in denen die Nachbesserungsarbeiten von uns durch diese Umstände erschwert, behindert oder mehr als nur unwesentlich im Umfang erweitert wurden.

Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.

Wir stellen Sie von allen Ansprüchen Dritter gegen Sie aus Verletzung von Schutzrechten an von uns entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemässen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass Sie gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgeben und insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennen und keine Haftung übernehmen. Ausserdem dürfen Sie die Programme nicht mit Fremdprogrammen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von uns verbunden und in keinem Fall die Programme bestimmungswidrig genutzt haben. Wir sind berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Programmänderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptung Dritter bei Ihnen durchzuführen. Sie können hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Sie müssen uns unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls Sie auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von uns geliefertes Produkt hingewiesen werden.

§ 13 Haftung

Wir haften ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht und nachgewiesen wurden. Eine Haftung für leichte und mittlere Fahrlässigkeit sowie für mittelbare Schäden und Folgeschäden – unabhängig davon, ob sie aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder einem anderen Grund resultieren – ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu den mittelbaren Schäden zählen beispielsweise entgangener Gewinn, Vermögensschäden oder Reputationsschäden infolge vorübergehender Beeinträchtigungen oder Unterbrechungen der Verfügbarkeit ihrer Leistungen. Wir haften nicht für Schäden, die auf Handlungen (jeglicher Art) Dritter, unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen Dritter oder auf Fehler, Mängel oder Schäden von Installationen oder Datenverarbeitungsanlagen zurückzuführen sind. Bezüglich Schäden an technischen Geräten, Datenträgern oder deren Verlust haften wir nur für den Materialwert; für die Wiederherstellungskosten von Daten und/oder Einrichtungen oder sonstige daraus resultierende Kosten oder Schäden übernehmen wir keine Haftung.

Die Gesamthaftung beschränkt sich – unabhängig vom Grund und soweit gesetzlich zulässig – auf die Höhe der vereinbarten Vergütung gemäss der akzeptierten Offerte, der Auftragsbestätigung und/oder dem geschlossenen Vertrag. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe der von uns abgeschlossenen Versicherungen begrenzt. Sie verzichten auf weitergehende Forderungen gegenüber uns. Darüber hinaus haben Sie allfällige Forderungen innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach dem Schadensereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Eine Schadensanmeldung per E-Mail ist hierbei nicht ausreichend. In jedem Fall haften wir nur subsidiär zu Ihren Sachversicherungen. Sie sind verpflichtet, geeignete Versicherungen abzuschliessen, die Ihre Risiken abdecken; unterlassen Sie dies, haften wir nicht.

Bei Ereignissen, die ausserhalb unseres Einflussbereichs und unserer Kontrolle liegen (sog. höhere Gewalt), übernehmen wir keine Haftung oder Verantwortung für die Nichterfüllung oder verspätete Leistung unserer Pflichten. Ein Ereignis ausserhalb des Einflussbereichs liegt beispielsweise (nicht abschliessend) in folgenden Fällen vor: Streiks, Protestaktionen, Sperren oder andere industrielle Handlungen durch Dritte, organisierte Kriminalität, Invasionen, Terroranschläge, Krieg, Feuer, Explosionen, Stürme, Überschwemmungen, Erdbeben, Epidemien, Pandemien, andere Naturkatastrophen oder das Versagen von öffentlichen oder privaten Kommunikationsnetzwerken sowie die Unbenutzbarkeit von Schienen-, Versand-, Flug- oder Kraftfahrstrecken oder anderen Mitteln des öffentlichen oder privaten Verkehrs. Sollte ein Ereignis höherer Gewalt oder ein vorgenanntes Element eintreten, das unsere Vertragserfüllung beeinträchtigt, werden wir Sie so schnell wie möglich informieren.

§ 14 Werbung

Wir sind ab Vertragsschluss berechtigt, unter Angabe Ihrer Firma in einer Referenzliste auf die bestehende Vertragsbeziehung hinzuweisen und damit öffentlich zu werben. Die Werbung darf in Form von schriftlichen Referenzen, Logos, Bildern und anderen Medien erfolgen, die Sie als Referenzprojekt präsentieren. Wir verpflichten uns, dabei auf eine sachliche und wahrheitsgemässe Darstellung zu achten.

Sie räumen uns das nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte Recht ein, die im Rahmen der Werbung genutzten Materialien, einschliesslich des Firmenlogos, für die Referenzwerbung zu verwenden. Dieses Recht endet automatisch mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn, Sie widerrufen diese Einwilligung schriftlich früher. Sie können die Zustimmung zur Nutzung seiner Firma und seines Logos jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich widerrufen. In diesem Fall verpflichten wir uns, die entsprechenden Werbematerialien innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs, zu entfernen oder zu ändern. Sollten Sie mit der Art und Weise der Werbung nicht einverstanden sein, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich bei uns zu beanstanden. Wir werden die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls die Werbung entsprechend anpassen.

Wir haften nicht für etwaige Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Referenzwerbung ergeben, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits.

§ 15 Abwerbeverbot

Sie verpflichten sich, keine bei uns tätigen Personen direkt oder indirekt abzuwerben. Dieses Verbot gilt während der Vertragsdauer zeitlich unbegrenzt und 12 Monate nach Vertragsbeendigung. Verletzt Sie dieses Personalabwerbeverbot, haben Sie uns eine Konventionalstrafe in der Höhe von einem Jahresgehalt des Abgeworbenen zu bezahlen; Wir haben das Recht, die Realerfüllung der Abwerbeunterlassung und die Bezahlung der Konventionsstrafe zu verlangen.

§ 16 Vertragsdauer und Vertragsbeendigung

Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der vereinbarten Leistungen und gemäss dem separat abgeschlossenen Vertrag. Im Falle wiederkehrender Leistungen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 12 Kalendermonaten, sofern vertraglich nichts anderes geregelt, und verlängert sich stillschweigend um weitere 12 Kalendermonate, sofern Sie nicht spätestens einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigen.

Im Falle einer vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Sie bleibt die in der Offerte vereinbarte Vergütung für den gesamten vereinbarten Zeitraum vollständig geschuldet, unabhängig davon, ob der Auftrag bis zur Vertragsbeendigung vollständig ausgeführt wurde. Eine Ausnahme hiervon ist eine beidseitig unterzeichnete Aufhebungsvereinbarung.

Ein wichtiger Grund berechtigt uns zudem zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn ein Umstand eintritt, der es uns nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, insbesondere im Falle der Eröffnung eines Konkurs-, Nachlass- oder ähnlichen Verfahrens über Sie.

Eine Kündigung bedarf in jedem Fall der Schriftform, um wirksam zu sein; eine E-Mail reicht hierfür nicht aus.

§ 17 Datenschutz und Geheimhaltung

Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, Ihren Rechten und damit verbundenen Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung (https://www.hico-group.com/de/datenschutz), die integraler Bestandteil dieser AGB ist.

Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit dieses Vertrages von Ihnen bekannt gegebenen oder im Zusammenhang mit der Abwicklung dieses Vertrages auf andere Weise erlangten Informationen, Daten und Kenntnisse, auch wenn diese Informationen im Rahmen der Dienstleistungserbringung nicht ausdrücklich als geheim oder vertraulich bezeichnet wurden. Dies gilt nicht, soweit vertrauliche Informationen allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind oder ohne unser Zutun in rechtlich zulässiger Weise allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich gemacht werden. Wir werden vertrauliche Informationen nur zum Zweck der ordnungsgemässen Abwicklung und Erfüllung dieses Vertrages verwenden und alle geeigneten und angemessenen Vorkehrungen treffen, um eine vertragswidrige Verbreitung dieser Informationen zu verhindern.

Wir sind berechtigt, Unterlagen und Informationen, soweit erforderlich, an beigezogene Dritte weiterzugeben und werden diese verpflichten, die vorgenannte Bestimmung zur Geheimhaltung ebenfalls einzuhalten.

Bei Beendigung der Zusammenarbeit werden wir sämtliche elektronischen und physischen Dokumente, Memoranden, Notizen und sonstigen Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten oder reflektieren, an Sie zurückgeben oder auf Ihre Anweisung hin zerstören.

§ 18 Immaterialgüterrecht und Eigentum

Wir behalten sämtliche uns zustehenden Immaterialgüterrechte in vollem Umfang. Sie erhalten ein nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an unseren Dienstleistungen/Produkten. Die im Rahmen der Dienstleistungserbringung erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen dürfen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sämtliche Unterlagen von uns sind zudem urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite als auch sonstige Unterlagen. Sie sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von uns Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

Wir bleiben Inhaberin aller Rechte an den an Sie übergebenen Programmen, aller Rechte an Teilen dieser Programme oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteten Programme einschliesslich des jeweils zugehörigen Materials. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Programme im vertraglich zulässigen Umfang ändern oder mit eigenen Programmen oder solchen Dritter verbinden. Wir bleiben frei, die im Rahmen einer Beauftragung durch Sie geschaffene oder durch Bearbeitung erzielten Arbeitsergebnisse, wie Computerprogramme, Ideen, Methoden, Verfahren und Know-How beliebig unter eigenem Namen zu verwenden und zu verwerten, insbesondere zu veröffentlichen, zu kopieren, verbreiten, bearbeiten, verändern sowie in andere Software zu integrieren oder zu inkorporieren.

Sie dürfen vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von uns in den Programmen nicht beseitigen, sondern muss sie gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. Sie dürfen die Programme nur zu eigenen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Sie dürfen Kopien des Ihnen übergebenen Programms /der Programme nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von unszulässig. Sie haften uns für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen ergeben.

§ 19 Abtretung von Rechten

Sie können Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung von uns abtreten. Wir sind berechtigt, sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleisten wir weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemässe Erfüllung unserer Vertragspflichten gegenüber dem (neuen) Kunden und der (neue) Kunde nimmt die erbrachte Leistung von uns an.

§ 20 Ergänzungen und salvatorische Klausel

Nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform und der beidseitigen Unterzeichnung. Gleiches gilt für die Aufhebung / Verzicht dieser Bestimmung.

Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.

§ 21 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für diese AGB, die darauf basierenden Vertragsbeziehungen sowie alle daraus resultierenden Streitigkeiten gilt ausschliesslich materielles schweizerisches Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB entstehen, ist unser Sitz, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen etwas anderes vorschreiben.

 

HICO Group AG, 17. Juni 2025



2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HighCoordination GmbH


§ 1 REGELUNGSGEGENSTAND

  1. Diese AGB gelten für alle derzeitigen und künftigen Leistungen und Lieferung zwischen der HighCoordination GmbH, Geschäftsführer: Michael Schwan, Bahnhofstraße 19, 78224 Singen (nachfolgend „HighCoordination“ genannt) und den Kunden (nachfolgend „Kunden“ genannt), insbesondere den Abschluss, den Inhalt und die Durchführung von Informatikdienstleistungen sowie die Lieferungen von Softwarelizenzen. HighCoordination liefert oder leistet ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufs- oder kundenseitige Bedingungen akzeptiert HighCoordination nicht.
  2. Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen werden in Individualvereinbarungen auf der Grundlage dieser AGB festgelegt. Angebote von HighCoordination sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen des Kunden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von HighCoordination schriftlich bestätigt sind oder die Lieferung erfolgt ist. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschrittes oder bei Veränderung der Marktsituation bleiben vorbehalten, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen HighCoordination herleiten kann.

3.      Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB, nicht gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

4.      Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

§ 2 Durchführung der Verträge

1.            Gegenstand der Leistungen, bei welchen es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung (Dienstvertrag) und nicht das Erreichen eines bestimmten Erfolges (kein Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Dienstleistungen durchgeführt worden sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

2.            Im Rahmen der Dienstleistungen erbringt HighCoordination seine Dienste gegenüber den Kunden in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in den oben genannten Bereichen anwendet. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. HighCoordination verpflichtet sich zur Erbringung der vereinbarten Dienstleistung gemäß den geltenden Qualitätsstandards.

3.            Die Kunden sind verpflichtet, die im Rahmen der Dienstleistung von HighCoordination erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Die Kunden erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind entweder personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar oder von HighCoordination individuell für den Kunden erstellt.

4.            Sämtliche Unterlagen von HighCoordination sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte auf der Webseite als auch sonstige Unterlagen. Die Kunden sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von HighCoordination Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Dienstleistung zu machen.

5. Die Dienstleistung beruht auf Kooperation. Die Kunden sind zur Umsetzung der erteilten Empfehlungen nicht verpflichtet. Sie erkennen an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen der Erbringung der Dienstleistung von ihnen unternommen werden, in ihrem eigenen Verantwortungsbereich liegen.

6. HighCoordination ist berechtigt, die Durchführung einer Dienstleistung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem Dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer, eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die HighCoordination ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Dienstleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.

7.            Die Abbildung und Beschreibung der Dienstleistungen und Produkte auf der Website von HighCoordination dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen.

8.            HighCoordination ist berechtigt, Anpassungen an dem Inhalt oder dem Ablauf der Dienstleistung aus fachlichen Gründen vorzunehmen, etwa wenn Bedarf für eine Aktualisierung oder Weiterentwicklung des Dienstleistungs-Inhaltes besteht, sofern dadurch keine wesentliche Veränderung des Dienstleistungs-Inhaltes eintritt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

9.            HighCoordination muss die Dienstleistung nicht selbst durchführen, sondern ist berechtigt, nach freiem Ermessen die Durchführung der Dienstleistung an Dritte, z.B. an Subunternehmer, abzugeben.

§ 3 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Soweit  wiederkehrende oder  dauerhafte  Leistungen  geschuldet  sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
  2. Einmalige Vertragszahlungen (einmalige Nutzungsgebühr für Software , Kaufpreis für Hardware, Gebühren für einmalige Dienstleistungen) sind 14 Tage nach Erbringung der Leistung bzw. Erhalt der Lieferung fällig. Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
  3. Bei Dienstleistungen basiert das angegebene Honorar  auf einem Arbeitstag mit  8 Stunden. Spesen sind nach den im Angebot genannten Spesensätzen zu vergüten. Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden zu tragen.
  4. HighCoordination ist berechtigt, auch entgegen anderer Zahlungsbestimmungen des Kunden, dessen Zahlung zunächst auf die älteste Schuld und zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

5.      Bei Zahlungsverzug behält sich HighCoordination das Recht vor, Verzugszinsen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.

  1. Kommt der Kunde mit der Zahlung von mehr als 25% des Preises ohne gesetzl. gültige MwSt länger als 4 Wochen in Verzug, kann HighCoordination unbeschadet aller sonstigen Rechte die Hard- und Software zurückfordern und anderweitig darüber verfügen.
  2. Der Kunde kann gegen Forderungen von HighCoordination nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder nicht bestritten sind.

§ 4 EIGENTUMSVORBEHALT

  1. Vertragsgegenständliche gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Zahlung aller von HighCoordination an den Kunden gelieferten Waren im Eigentum von HighCoordination. Dies gilt auch für Programmexemplare, die auf Datenträger übergeben oder online übermittelt werden, ebenso für alle Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte an Software eingeräumt werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende Datenträger entsprechend.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten, zu verändern oder in sonstiger Weise an eigene Erfordernisse anzupassen, solange er nicht mit der Zahlung im Verzug ist und die Lizenzbedingungen von HighCoordination nicht entgegenstehen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrunde herrührenden Forderungen tritt der Kunde bereits mit Vertragsunterzeichnung in dem Umfange an HighCoordination ab, der dem Miteigentumsanteil von HighCoordination an der Ware entspricht. HighCoordination ermächtigt den Kunden in stets widerruflicher Weise, die an HighCoordination abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von HighCoordination hin wird der Kunde die Abtretung offenlegen und entsprechende erforderliche Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen.
  3. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere etwa bei Pfändungen, ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentum von HighCoordination hinzuweisen und diesen hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, ist HighCoordination berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen oder gegebenenfalls die Abtretung von Herausgabeansprüchen des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch HighCoordination liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Verarbeitungen oder Umbildungen durch den Kunden erfolgen stets für HighCoordination als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diesen. Erlischt das Eigentum oder Miteigentum von HighCoordination durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so geht das Eigentum oder Miteigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert ohne jeweils gesetzl. gültige MsSt) auf HighCoordination über. Der Kunde verwahrt das Eigentum bzw. Miteigentum von HighCoordination in diesem Fall unentgeltlich.

§ 5 LIEFERUNGEN

  1. Auszuliefernde Programme werden auf im Angebot spezifizierten Datenträgern überlassen. HighCoordination wählt die Versandart und die Art und Weise der Transportverpackung nach pflichtgemäßem Ermessen aus. Lieferung und Gefahrenübergang erfolgen mit Übergabe der Programme einschließlich Begleitmaterialien an den Kunden mit Ausnahme im Falle des Versandes. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person durch HighCoordination übergeben worden ist. Wird der Versand ohne ein Vertreten von HighCoordination verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit der Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft an den Kunden auf diesen über. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und Kosten des Kunden.
  2. Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme der Produkte und Dienstleistungen von HighCoordination verpflichtet. Die von HighCoordination genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefertermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung an HighCoordination. Bei von keiner Seite zu vertretenden Verlängerungen einer Liefer- oder Leistungsfrist, stehen dem Kunden hieraus keine Schadensersatzansprüche zu.

§ 6 HAFTUNG FÜR SACH- UND RECHTSMANGEL

  1. Sollten die von HighCoordination verkauften neu hergestellten oder zur Nutzung überlassenen Produkte oder Teile davon zum Zeitpunkt der Übergabe bzw. Bereitstellung mit Fehlern behaftet sein, die den Wert oder die Tauglichkeit der Produkte zum vertragsgemäßen Gebrauch nach Maßgabe der Leistungsbeschreibungen aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern, kann der Kunde im Rahmen der Haftung für Sach- und Rechtsmängel zunächst nur Nachbesserung verlangen. Die Produkte sind auch dann nicht als fehlerhaft anzusehen, wenn sie im Wesentlichen mit den Spezifikationen der Dokumentation in ihrer sich auf das betreffende Programm beziehenden Fassung übereinstimmen. Ein Nachbesserungsversuch ist ausgeschlossen, wenn eine Nachbesserung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Die Nachbesserung erfolgt grundsätzlich kostenfrei. Hat der Kunde die gekauften Produkte nach der Lieferung an einen anderen Ort als seinen Wohnsitz oder seine gewerbliche Niederlassung verbracht, hat er, wenn das Verbringen der Produkte nicht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch entspricht, die im Rahmen der Nachbesserung hierdurch bedingten Mehraufwendungen zu tragen. Ist der Nachbesserungsanspruch ausgeschlossen oder können die Mängel auch durch Nachbesserung nicht innerhalb von 3 Monaten nach Mitteilung behoben werden, kann der Kunde die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen, insbesondere die Herabsetzung der Lizenzgebühr verlangen.
  2. Beratungs- und sonstige Dienstleistungen erbringt HighCoordination nach bestem Wissen, nach Maßgabe des für das jeweilige Programm und der Dienstleistung gegebenen Standards und mit dem Ziel, ein Arbeiten des Kunden mit dem Produkt zu ermöglichen. Eine Garantie für den Erfolg der Dienstleistungen wird nicht übernommen.
  3. Eine Mängelrüge ist möglichst genau und umgehend nach der ersten Fehlfunktion bzw. Fehlermeldung schriftlich unter Angabe der zu der Fehlfunktion führenden Bedienungsschritte geltend zu machen. Eigene Versuche zur Fehlerbeseitigung führen regelmäßig zu größeren Schäden, für die HighCoordination nicht haftet. Insbesondere haftet HighCoordination nicht für Schäden, die auf falsche Handhabung, Bedienung und Eingabe, unsachgemäße Installation oder Benutzung, auf nicht autorisierte Eingriffe in den Sourcecode und durch vertragswidrige Nutzung mit einem nicht freigegebenen Betriebssystem oder anderen Programmen zurückzuführen sind. Kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt. Erweist sich der gerügte Mangel als Folge eines vorstehend aufgeführten Umstandes, so hat der Kunde HighCoordination den hierdurch verursachten Aufwand nach den entsprechenden Sätzen der jeweils gültigen Preisliste für Dienstleistungen zu vergüten. Zu der entsprechenden Dienstleistung ist HighCoordination jedoch nicht verpflichtet. Dies gilt entsprechend für die Fälle, in denen die Nachbesserungsarbeiten von HighCoordination durch diese Umstände erschwert, behindert oder mehr als nur unwesentlich im Umfang erweitert wurden.

4.      Etwaige von HighCoordination gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die HighCoordination jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.

5. ​     Die Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten.

§ 7 HAFTUNG

1. High Coordination haftet den Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

2. In sonstigen Fällen haftet HighCoordination– soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kunden regelmäßig vertrauen dürfen (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.

3. Die Haftung von HighCoordination für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 8 KUNDEN PFLICHTEN

  1. Der Kunde verpflichtet sich, unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen, die für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Anbieterleistungen erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen gehört insbesondere, dass der Kunde Arbeitsräume für die Mitarbeiter von HighCoordination einschließlich aller erforderlichen Arbeitsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt, HighCoordination nach Bedarf ungehindert und ausreichend Rechenzeit mit notwendiger Priorität einräumt, Testdaten und sonstige zur Erstellung des Werkes notwendige Hilfsmittel rechtzeitig bereitstellt, alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen vollständig, wahrheitsgemäß und unaufgefordert an HighCoordination und seine Projektmitarbeiter mitteilt, termingerecht alle von ihm zu liefernden und zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Softwareteile etc. vorlegt, Mitarbeiter aus seinem Bereich zur Unterstützung von HighCoordination zur Verfügung stellt sowie das Operating und die Systempflege wahrnimmt.
  2. Etwaige für die jeweilige Leistung spezifisch zu erbringende Mitwirkungspflichten werden individuell zwischen HighCoordination und dem Kunden vereinbart.
  3. Die Funktionsfähigkeit der Produkte und der erfolgten Beratungsdienstleistung ist durch den Kunden durch eine Abnahmeerklärung zu bestätigen. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn die Installation durch HighCoordination als beendet erklärt wird, der Kunde das Produkt/die Produkte in Betrieb nimmt und nicht schriftlich innerhalb zweier Wochen fehlende oder unzureichende Leistungen beanstandet. Der Kunde haftet uneingeschränkt aus der Verletzung dieser Vertragsverpflichtungen. HighCoordination ist an verbindliche Lieferfristen und -termine nach § 5 dieser AGB nur gebunden, soweit der Kunde seinen Verpflichtungen aus § 8 nachgekommen ist.

§ 9 SCHUTZRECHTE VON HIGHCOORDINATION

  1. HighCoordination bleibt Inhaber aller Rechte an den dem Kunden übergebenen Programmen, aller Rechte an Teilen dieser Programme oder aus ihr ganz oder teilweise abgeleiteten Programme einschließlich des jeweils zugehörigen Materials. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde die Programme im vertraglich zulässigen Umfang ändert oder mit eigenen Programmen oder solchen Dritter verbindet. HighCoordination bleibt frei, die im Rahmen einer Beauftragung durch den Kunden geschaffene oder durch Bearbeitung erzielten Arbeitsergebnisse, wie Computerprogramme, Ideen, Methoden, Verfahren und Know-How beliebig unter eigenem Namen zu verwenden und zu verwerten, insbesondere zu veröffentlichen, zu kopieren, verbreiten, bearbeiten, verändern sowie in andere Software zu integrieren oder zu inkorporieren. Der Kunde darf vorhandene Kennzeichnungen, Schutzrechtsvermerke oder Eigentumshinweise von HighCoordination in den Programmen nicht beseitigen, sondern muss sie gegebenenfalls auch in erstellte Kopien aufnehmen. HighCoordination stellt den Kunden von allen Ansprüchen Dritter gegen den Kunden aus Verletzung von Schutzrechten an von HighCoordination entwickelten und überlassenen Programmen in ihrer vertragsgemäßen Fassung frei. Das Entstehen dieser Haftung setzt voraus, dass der Kunde gegenüber dem Dritten weder schriftlich noch mündlich Erklärungen über die Schutzrechtsverletzung abgibt und insbesondere keine Rechte oder Sachverhalte anerkennt und keine Haftung übernimmt. Außerdem darf der Kunde die Programme nicht mit Fremdprogrammen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von HighCoordination verbunden und in keinem Fall die Programme bestimmungswidrig genutzt haben. HighCoordination ist berechtigt, auf eigene Kosten notwendige Programmänderungen aufgrund der Schutzrechtsbehauptung Dritter bei dem Kunden durchzuführen. Der Kunde kann hieraus keine vertraglichen Rechte ableiten. Der Kunde muss HighCoordination unverzüglich und schriftlich davon unterrichten, falls er auf Verletzung von gewerblichen Schutz- und Urheberrechten durch ein von HighCoordination geliefertes Produkt hingewiesen wird. Der Kunde darf die Programme nur zu eigenen Zwecken einsetzen, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde. Der Kunde darf Kopien des ihm übergebenen Programms /der Programme nur zu Sicherungszwecken erstellen. Ein Kopieren übergebener Unterlagen wie Dokumentation, Benutzungsanleitungen etc. ist nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung von HighCoordination zulässig. Der Kunde haftet HighCoordination für alle Schäden, die sich aus der Verletzung der vorgenannten Verpflichtungen des Kunden ergeben.

§ 10 WERBUNG

  1. HighCoordination ist ab Vertragsschluss berechtigt, unter Angabe der Firma des Kunden in einer Referenzliste auf die bestehende Vertragsbeziehung hinzuweisen und damit öffentlich zu werben.
  2. Die Werbung darf in Form von schriftlichen Referenzen, Logos, Bildern und anderen Medien erfolgen, die den Kunden als Referenzprojekt präsentieren. HighCoordination verpflichtet sich, dabei auf eine sachliche und wahrheitsgemäße Darstellung zu achten.
  3. HighCoordination wird den Kunden vor der erstmaligen Veröffentlichung der Werbung schriftlich über den geplanten Inhalt und die Art der Darstellung informieren. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Information schriftlich Einwände zu erheben. In diesem Fall wird HighCoordination die Werbung entsprechend anpassen oder ganz darauf verzichten, sofern die Einwände berechtigt sind.
  4. Der Kunde räumt HighCoordination das nicht-exklusive, zeitlich unbegrenzte Recht ein, die im Rahmen der Werbung genutzten Materialien, einschließlich des Firmenlogos, für die Referenzwerbung zu verwenden. Dieses Recht endet automatisch mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses, es sei denn, der Kunde widerruft diese Einwilligung schriftlich früher.
  5. Der Kunde kann die Zustimmung zur Nutzung seiner Firma und seines Logos jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen schriftlich widerrufen. In diesem Fall verpflichtet sich HighCoordination, die entsprechenden Werbematerialien innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Zugang des Widerrufs, zu entfernen oder zu ändern.
  6. HighCoordination haftet nicht für etwaige Ansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Referenzwerbung ergeben, es sei denn, diese Ansprüche beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von HighCoordination.
  7. Sollte der Kunde mit der Art und Weise der Werbung nicht einverstanden sein, so ist er verpflichtet, dies unverzüglich nach Kenntnisnahme schriftlich bei HighCoordination zu beanstanden. HighCoordination wird die Beanstandung prüfen und gegebenenfalls die Werbung entsprechend anpassen.

§ 11 ABWERBUNGSVERBOT

  1. Der Kunde verpflichtet sich, keine bei HighCoordination tätigen Personen direkt oder indirekt abzuwerben. Dieses Verbot gilt zeitlich unbegrenzt.
  2. Verletzt der Kunde dieses Personalabwerbeverbot, hat er eine Konventionalstrafe von einem Jahresgehalt des Abgeworbenen an HighCoordination zu bezahlen; HighCoordination hat das Recht, die Realerfüllung der Abwerbeunterlassung und die Bezahlung der Konventionsstrafe zu verlangen.

§ 12 ABTRETUNG VON RECHTEN

  1. Der Kunde kann Rechte aus dem Vertrag an Dritte nur mit vorheriger Zustimmung von HighCoordination abtreten. HighCoordination ist berechtigt sämtliche Pflichten durch Dritte im Auftrag erfüllen zu lassen. In diesem Fall gewährleistet HighCoordination weiterhin als Vertragspartner die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Vertragspflichten gegenüber dem Kunden und der Kunde nimmt die erbrachte Leistung von HighCoordination an.

§ 13 VERTRAGSLAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Die Vertragslaufzeit wird in einem speziellen Vertrag festgelegt, der auf Grundlage dieser AGB geschlossen wird.

2.      Eine ordentliche Kündigung des Dienstleistungsvertrages muss spätestens einen Monat vor Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Schriftform gegenüber dem Vertragspartner erfolgen.

3.      Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.      Stornierungen von laufenden Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Für bereits erbrachte Leistungen oder angefallene Kosten können wir eine angemessene Entschädigung verlangen.

§ 14 Datenschutz

1.      Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

2.      HighCoordination verpflichtet sich zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unsern Datenschutzbestimmungen.

3.      Es gelten zudem die gesonderten Datenschutzbestimmungen von HighCoordfination unter folgendem Link: https://www.hico-group.com/de/datenschutz

§ 15 GERICHTSSTAND

  1. Gegenüber kaufmännischen Kunden gilt der Gerichtsstand des Sitzes von High Coordination, Singen), als vereinbart.

§ 16 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. Nachträgliche Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der mündliche Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufrechts sind, soweit zulässig, abbedungen. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen bzw. der auf ihr gründenden weiteren Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden oder sollten sie eine Lücke enthalten, so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke tritt eine wirtschaftlich angemessene zulässige Regelung, die die Vertragsschließenden gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt hätten, hätten sie die Unwirksamkeit oder die Lücke bedacht.

 

HighCoordination GmbH, 17. Juni 2025